Freitag, 29. März 2024
Home > Aktuell > Kontakloser Check-In in Hotels wird eingeführt

Kontakloser Check-In in Hotels wird eingeführt

Hotel-Check-in

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die Beherbergungsmeldeda-tenverordnung verkündet. Damit werden die technischen Anforderungen, insbesondere die einzuhaltenden Datenformate an die Umsetzung des kon-taktlosen Check-ins, festgelegt.

Der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier kann künftig durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren ersetzt werden. Gesetzliche ist das Dritten Bürokratieentlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (sog. Hotelmeldepflicht) für digitale Lösungen geöffnet hat. Es wurde unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums geschaffen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte dazu: „Mein Ziel ist es, mit der Digitalisierung den Alltag von Menschen leichter zu machen. Digitale Lösungen helfen aber nicht nur uns Bürgern, sondern Unternehmen und der Verwaltung gleichermaßen. Mit dem digitalen Hotelmeldeschein kann sich jeder Hotelgast künftig für den modernen kontaktlosen Check-in entscheiden. Das spart Zeit, Kosten und Aufwand und ist daher ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die nun gefundene Lösung hat Vorteile für alle Beteiligten: Der Check-in wird praktischer für die Gäste und günstiger für die Hotels. Derzeit besonders wichtig: Das digitale Meldeverfah-ren vermeidet unnötige Kontakte zwischen Personal und Reisenden und er-leichtert somit die Wiederöffnung der Hotels.“

Optional ist kann nun ein digitales Meldeverfahren eingeführt werden, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren zur elektronischen Erhebung und Speicherung ersetzt werden kann. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparen Hotels dadurch 3-4 Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.

Auf die Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels o-der der eID-Karte genutzt werden.

Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.

Mit der Digitalisierung der Hotelmeldescheine werden künftig vollständige digitale Identitäten mit Ausweis- und Konto-Daten an Hotels übermittelt. Im Datenschutz- und für den Schutz persönlicher Daten entstehen damit neue potentielle Angriffslücken, die von der Zuverlässigkeit der Hotelbetreiber abhängen.