Parkgebühren: Befreiung für Hebammen und Pflegedienste
Parkerleichterungen für Hebammen und Pflegedienste wurden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ermöglicht.Der Berliner Senat setzt einen weiteren Punkt aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Die oberste Straßenverkehrsbehörde hat dazu bereits eine entsprechende Bekanntmachung an die Bezirksämter herausgegeben, die den Vollzug im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung regelt. Die Senatorin
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