Auslegungshilfe für Gewerbetreibende (SARS-CoV-2-EindmaßnV)
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Abstimmung mit der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 03. April 2020 aktualisiert. Durch die Auslegungshilfe soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis
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