Donnerstag, 28. März 2024
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Ökonomischer Nutzen von OpenData in Europa

EUROPEAN DATA PORTAL

Die Europäische Union setzt großen BigData-Konzernen eine eigene Strategie entgegen, die in ihrer langfristigen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung nicht unterschätzt werden darf: OpenData.

Zentraler Baustein ist das EUROPÄISCHE DATA PORTAL. Das Europäische Datenportal sammelt die Metadaten von Informationen des öffentlichen Sektors, die auf öffentlichen Datenportalen in den europäischen Ländern verfügbar sind. Es enthält auch Informationen über die Bereitstellung von Daten und die Vorteile der Wiederverwendung von Daten.

Inzwischen ist ein gewaltiger Datenpool entstanden: 35 Länder, 83 Kataloge und über 1.048.679 Datensätze sind schon verfügbar. Täglich werden es mehr. Alljährliche DATATHONS schaffen dabei bemerkenswerte neue Anwendungen und neue Systemlösungen. Das nächste DATATHON findet übrigens im Mai statt. Die Anmeldefrist beträgt vier Wochen vorher: https://www.datasciencesociety.net/datathon/.

Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen von OpenData

Ende Februar ist der dritte Bericht 2020 über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Open Data veröffentlicht worden.
Der Bericht „The Economic Impact of Open Data: Opportunities for value creation in Europe“ untersucht den durch offene Daten in Europa geschaffenen Wert.

Es ist die zweite Studie des Europäischen Datenportals nach dem Bericht 2015. Die Studie prognostiziert die Größe des Marktes für offene Daten und das Beschäftigungswachstum für das Jahr 2025. Die Auswirkungen werden anhand von Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen durch offene Daten veranschaulicht.

Schon heute werden EU-weit über eine Million Arbeitsplätze durch OpenData gesichert. Bis 2025 wird ein Zuwachs von einer weiteren Million erwartet. Ein Wachstum in Schlüsselbranchen um bis zu 15,7% wird in optimistischen Szenarien erwartet.

Der OpenData Markt hat schon heute eine Dimension von 184.45 Milliarden € und soll bis 1025 auf 199.51 – 334.20 Milliarden € wachsen.

Weitere Informationen:

www.europeandataportal.eu

Berlin bringt Rechtsverordnung zu Open Data auf den Weg

OpenData spielen auch bei der Berliner Smart City Strategie und im eGovernment eine wichtige Rolle. In der heutigen Sitzung des Senats am 10. März 2020 wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan: Eine Verordnung zur Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen (Open Data) durch die Behörden der Berliner Verwaltung wurde auf den Weg gebracht, die auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, formuliert wurde.

Senatorin Pop: „Daten sind Antreiber der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Sie können dabei helfen, die Stadt besser zu verstehen, neue Dienste für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und Geschäftsideen zu initiieren. Die Öffnung der Verwaltung für Open Data ist wichtig für Smart City Themen, für eGovernment und andere innovative Neuerungen. Mit der Rechtsverordnung wollen wir das Potenzial von offenen Verwaltungsdaten für die Bürgerinnen und Bürger, die Berliner Wirtschaft und die Berliner Verwaltung noch stärker nutzen. So treiben wir den digitalen Wandel in Berlin voran.“

Die Berliner Behörden erfassen, erstellen und reproduzieren ein breites Spektrum an Daten und darauf aufbauenden Informationen aus unterschiedlichsten Bereichen, z.B. Geographie, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales. Die Vielfalt der vorhandenen Daten der Berliner Verwaltung eröffnet ein reichhaltiges Weiterverwendungspotenzial, wenn sie offen als Open Data zur Verfügung stehen. Offene Verwaltungsdaten helfen Bürgerinnen und Bürgern, Regierungshandeln transparenter nachzuvollziehen, und ermöglichen ihnen, sich zu beteiligen. Darüber hinaus helfen offene Verwaltungsdaten der Verwaltung auch selbst, weil Datenkataloge einen Überblick über vorhandene Daten bilden, die die Verwaltung auch selbst nutzen kann. Offene Daten haben ein sehr hohes wirtschaftliches Potenzial.

Die Verordnung konkretisiert die im § 13 des Berliner Gesetzes zur Förderung des E-Government festgelegte Bereitstellung von allgemein zugänglichen Datenbeständen durch die Behörden der Berliner Verwaltung. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.