Freitag, 06. Dezember 2024
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„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

Inklusion medial & digital

Am 15. November 2024 feiern wir das dreißigste Jubiläum der Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

„Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz war ein großer Erfolg der Behindertenbewegung. Mit diesem Satz wurde eine verfassungsrechtliche Lücke geschlossen und er war Grundlage für die in Bund und Ländern mittlerweile geltenden Gleichstellungsgesetze“, stellte Christine Braunert-Rümenapf, die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, fest. „Jedoch führt die verbesserte Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen noch nicht zu einer umfänglichen Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen spüren in ihrem Alltag von den gesetzlichen Verbesserungen oft noch nicht genug und werden auch heute noch vielfach diskriminiert.“

Wieviele Mitbürger:innen haben eine anerkannte Behinderung?

Aktuell leben leben rund 641.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung nach SGB IX in Berlin. Ihre Lebensrealität ist dabei oftmals von Barrieren und Diskriminierungserfahrungen geprägt. Diese kommen im Kontakt mit Behörden, bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, im Bildungs- und Gesundheitssystem oder bei der Wohnungssuche vor.
Was nicht beachtet wird: viele Menschen mit Behinderungen sind hoch qualifiziert und werden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt.

Bundesländer arbeiten künftig für mehr Inklusion zusammen

Die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben im Oktober in Leipzig auf ihrer diesjährigen Jahreskonferenz eine wichtige Initiative zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefasst. Auf der Tagesordnung der MPK stand dabei die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Bildung, Arbeit, Fachkräfte, Wohnen und Gesundheit. Eine zum Abschluss übergebene „Leipziger Erklärung“ der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB) formulierte dringende Handlungsbedarfe. Die MPK fasste dazu einen gemeinsamen Beschluss.

Zeichen für eine stärkere Teilhabe der Menschen

Die Senatorin für für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe sagte dazu: „Der Jahrestag der Grundgesetz-Änderung ist ein wichtiger Anlass, um auf bestehende Handlungsbedarfe für die Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit der Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gilt es nun, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz für die Berlinerinnen und Berliner mit Leben zu füllen und die Umsetzung der Rechte der Menschen weiter voranzubringen.“


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