Drei „Big-Bags“ mit schlecht sortierten Bauabfall lagern auf dem Gehweg am Straßenrand der Lipschitzallee, nahe dem Lipschitzplatz. — Ist das legal? Oder ist es illegal entsorgter Abfall, der hier einfach und enorm kostensparend im öffentlichen Straßenland zurückgelassen wurde?
Schaut man sich den Inhalt näher an, so findet man Kunststoffe, Teppichboden, Gipsplatten, Holz, Pappe und Verpackungsmaterialien und schadstoffhaltige Kartuschen von Klebern und Bauschäumen. Dazu sind mineralische Baumaterialien, Mörtelreste, Betonbrocken und Folienreste zu finden. — Es sind offenbar Baumischabfälle, die nicht wie reiner Bauschutt zu entsorgen sind. Es ist Baumischabfall, der als schon wegen der Menge als gewerblicher Abfall zu entsorgen ist. In der Entsorgungsannahmestelle muss dieser Baumischabfall zuerst in eine Sortieranlage gehen, die umweltschädliche Materialien und recyclingfähige Materialien trennen muss. Das ist sehr teuer, denn es geht nach Gewicht und Sortieraufwand. Rund 300 € sind für eine Entsorgungsannahme zu zahlen, bei 3 Big-Bags rund 1.000 €. — Sortieren auf der Baustelle kann sich lohnen, erfordert aber Fachwissen, Materialkenntnisse und vor allem Sprachkenntnisse. Und genau hier beginnt auf den vielen tausend gleichzeitig laufenden Baustellen in Berlin das teure Desaster mit illegal deponierten Müll im Straßenland.
Im Fall Big-Bags handelt es sich zudem um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des Straßenlandes. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, droht ein hohes Bußgeld, das je nach Ermessen bis zu 11.000 € betragen kann, wenn eine Entsorgung ausbleibt.
Die Rechtslage hat sich entscheidend verschärft: seit 5. November 2025 sind die Änderungen des Bußgeldkatalogs von 22. Oktober 2019 in Kraft getreten. Die Anlage 1 Abfallwirtschaft sowie die Anlage 2 Immissionsschutz wurden vollständig ersetzt.
Weitere Informationen:
Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes – Berlin.de
Public Media — Stadtinformation mit Amtsblattsichtbarkeit stärkt Generalprävention.
