„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
Am 15. November 2024 feiern wir das dreißigste Jubiläum der Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ „Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz war ein großer Erfolg der Behindertenbewegung. Mit diesem Satz wurde eine verfassungsrechtliche Lücke geschlossen und er war
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