Baumfällungen in der 41. Kalenderwoche 2020
Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der 41. Kalenderwoche aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Bäume fällen. Es sind vor allem größere Bäume mit mehr als 15 Metern Höhe. Die Fällgründe sind sämtlich auf die Dürreperioden der letzten Jahre zurückzuführen. Der Fällgrund „abgestorben“ ist ein Euphemismus und könnte auch anders formuliert werden:
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