Dienstag, 19. März 2024
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Grundsteuerreform: Berlin liegt im Zeitplan

Grundsteuer-Reform

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019 wurde eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer beschlossen, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle zu erhalten.
Die Reform sieht umfassende Neuregelungen vor, die bundesweit rund 36 Mio. Immobilien (sog. wirtschaftliche Einheiten) betreffen. In Berlin sind rund 800.000 Grundstücke mit ihren Daten zu erfassen und zu bewerten.

Dabei handelt es sich beispielsweise um die Fläche des Grundstücks, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, Bodenrichtwert, Art der Nutzung.

Die bisherige dreistufige Berechnung der Grundsteuer wird beibehalten (Grundsteuerwert x Messzahl x Hebesatz). Mit Hilfe der Messzahlen und der Anpassung des Hebesatzes wird die Aufkommensneutralität gewährleistet. Aufkommensneutral heißt, dass die Reform der Grundsteuer eben nicht einher geht mit einer Erhöhung des Steueraufkommens. Die erforderlichen Änderungen wirken sich vielmehr neutral auf das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer aus.

Die Umsetzung des neue Bundesgesetzes wurde 2019 begonnen. Damit die erforderlichen Daten ab 2022 digital eingereicht und weiterverarbeitet werden können, müssen die vorhandenen Programme umfassend überarbeitet und erweitert werden. Der Grundsteuerwert wird nach dem tatsächlichen Bestand des Grundstücks (und der Gebäude) zum 01.01.2022 ermittelt. Die Erklärungen sind dann von den Eigentümerinnen und Eigentümern ab dem 01.07.2022 online über das Steuerportal “ELSTER” abzugeben.

Die Senatsverwaltung für Finanzen gibt dazu in ihrer Pressemitteilung Nr. Nr. 21-001 vom 04.01.2021 weitere Informationen.
Die Kernbotschaft: der Zeitplan bis zur bundeseinheitlichen Anwendung bis 2025 wird von Berlin eingehalten:

„Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Berlin bis Anfang/Mitte des Jahres 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Anhand der Messbeträge kann dann ein Hebesatz für Berlin ab dem Jahr 2025 festgelegt werden, der ein insgesamt aufkommensneutrales Grundsteueraufkommen ermöglicht.“

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zur Grundsteuer in Berlin