Mittwoch, 22. Januar 2025
Home > Aktuell > Bundeswahlleiterin informiert zur Bundestagswahl 2025 am 23.2.2025

Bundeswahlleiterin informiert zur Bundestagswahl 2025 am 23.2.2025

Bundestagswahl in Berlin

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen.
Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.

Die Übersicht der Beteiligungsanzeige der Parteien und politischen Vereinigungen ist auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin aufgelistet.

Zulassung zur Bundestagswahl

Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Anerkennung von Parteien.

Die öffentliche Sitzung findet am 13. und 14. Januar 2025, jeweils ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 im Anhörungssaal. statt.

Die Wahlvorschläge von Parteien müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.

Nicht nur Parteien können Wahlkreisbewerbende nominieren; auch Gruppen von Wahlberechtigten eines Wahlkreises können andere Kreiswahlvorschläge für sogenannte „Einzelbewerbende“ bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr bei den Kreiswahlleitungen einreichen.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden je nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 26 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Weitere Informationen:

www.bundeswahlleiterin.de.


Öffentlichkeit & Wahlwerbung in Berlin

Um Wahlwerbung in Berlin in der vielfältigen Medienlandschaft effektiv und sparsam zu verbreiten, kommt es auf Sichtbarkeit in Verbindung mit hohen natürlichen Lesereichweiten und Agenda-Setting an.
Die beste Möglichkeit bieten „informierende Meinungsbeiträge“ mit Autornamen und Links, die über CC-BY SA 4.0 an Pressemedien syndiziert werden können. Diese Beiträge können sowohl bei Google als auch per Perplexity.ai gut sichtbar sein.
In diesem Medium gibt es keine Log-Ins und keine Leser-Paywalls und stattdessen offene Systeme, die lokale Sichtbarkeit in Verbindung mit weltweiter Sichtbarkeit bieten. Erreicht wird immer das interessierte Publikum, das News weiter per Talk-of-Town, Talk-of-Friends & Familiy verbreitet.

Der Systemkostenaufwand ist denkbar gering und wird einheitlich & fair mit 1 €/Je Parteimitglied umgelegt. Beiträge bleiben permanent online, sind aber auch depublizierbar.

Für Banner, Kurzvideos und Memes gibt es einen befristeten Supereffizienz-Tarif von 1 € / Quadratkilometer für den Zeitraum 22.1.2025 bis 22.2.2025.

Weitere Informationen: info@europress-aisbl.eu