Mittwoch, 24. April 2024
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Verantwortung für Wasserqualität von Hausbrunnen und Eigenwasserversorgungen

Wasserspeier

Hausbrunnen und Eigenwasserversorgungsanlagen sind keine Privatsache! — Wer privat einen Brunnen zur Trinkwasserversorgung betreibt, hat die Verantwortung dafür, dass sein Wasser nicht krank macht. Der Betreiber dieser Brunnen hat die Vorschriften der Trinkwasserverordnung einzuhalten und muss seine Brunnenanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichten, betreiben und warten.

Kleinanlagen zur Eigenversorgung, gemäß § 3 Nummer 2 Buchstabe c der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) sind alle Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden. In der Behördensprache der Wasserbehörden werden diese Kleinanlagen zur Eigenversorgung kurz als „c-Anlagen“ genannt.

In Treptow-Köpenick gibt es noch Gebiete und Straßen ohne Anschluß an das Leitungsnetz der Berliner Wasserbetriebe. Hier versorgen sich die Bewohner Menschen über eigene Hausbrunnen mit Trinkwasser.
Für diese Hausbrunnen gelten eine Anzeigepflicht und Betreiberpflichten zur Trinkwasserhygiene.

Entprechend der Trinkwasserverordnung ist der Betrieb eines Hausbrunnens zur eigenen Trinkwasserversorgung dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Erstinbetriebnahme, im Betrieb befindliche Brunnen und Stilllegung, Wiederinbetriebnahme und Eigentümerwechsel sind anzeigepflichtig.

Bei der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eines Brunnens ist eine umfangreiche Erstuntersuchung erforderlich. Wer sein Brunnenwasser noch nie untersucht hat, sollte dies umgehend nachholen — denn auch aussickernde klare Wässer aus benachbarten Abwassersammelgruben können in Grundwasserleiter und Hausbrunnen gelangen.
Gesundheitsgefahren drohen durch Nasskeime und Biofilme, auf denen sich Fäkalleime wie Kolibakterium (E.coli), Enterokokken und Pseudomonaden verbreiten können. In Warmwasserleitungen verbreiten sich auch Legionellen.

Behördliche Zuständigkeit: Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen zuständig (auch für private Brunnen). Geologische Begebenheiten und besondere Nutzungen in der Umgebung beeinflussen das Grundwasser. Das Gesundheitsamt legt deshalb die lokal zu untersuchenden Parameter fest. Das Gesundheitsamt ist erste Ansprechpartner und auch Berater für den Brunnenbetreiber.

Der Brunnenbetreiber muss einmal im Jahr mikrobiologische Parameter und alle anderen Parameter im Abstand von fünf Jahren untersuchen lassen. Die Wasserproben dürfen nur durch ein dafür zugelassenes Labor entnommen und analysiert werden.

Weitere Informationen:

Umweltbundesamt: „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen“

Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Treptow-Köpenick:
Telefin: 90 297-6014 oder -4746 | Mail: Brunnen@ba-tk.berlin.de


Prüfung von Trinkwasser und Trinkwasserinstallationen
SGS Analytics Germany GmbH — Labor Köpenicker Straße 325 | 12555 Berlin