Donnerstag, 28. März 2024
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Baumfällungen im August

Baumfällung

Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der 31. Kalenderwoche aus Gründen der Verkehrssicherheit insgesamt 13 Bäume fällen. Die Genehmigung wurde dazu jeweils genau geprüft und als Legalausnahme gem. § 39 Abs.5 Satz 2 Nr.2 BNatSchG genehmigt. Damit ist jeweils die Verkehrssicherheit der Grund für die Fällgenehmigung. Die Bäume waren durchweg durch die letzten drei Dürrejahre geschädigt und abgestorben.

Die Liste ist in der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 29.7.2021 veröffentlicht.