Die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger (SPD) hat eine Senats-Vorlage zur Änderung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) zur Kenntnis gegeben. Die Vorschrift wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet. Für Sportvereine und ihre Vorstände werden damit neue wirtschaftliche Herausforderungen entstehen, die finanziell bewältigt werden müssen.
Anpassung an veränderte Lebenssachverhalte
Die im Jahr 2020 neu gefassten Sportanlagennutzungsvorschriften sind an veränderte Lebenssachverhalte angepasst worden. So ist der Einbau und Betrieb einer Rasenheizung oder einer Beleuchtung von über 200 Lux auf einer öffentlichen Sportanlage des Landes Berlin nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das Regelwerk des jeweiligen Fachverbands dies als Mindestanforderung für die jeweilige Spielklasse beziehungsweise Liga vorschreibt. Die Nutzenden werden in diesen Fällen die Kosten einer solchen Rasenheizung übernehmen. Laut Sportstättenrechner kostet eine moderne Rasenheizung für ein Stadion ungefähr zwischen 420.000 bis 620.000 Euro. Die täglichen Betriebskosten eines solchen Systems liegen, je nach Modell, im vierstelligen Bereich und werden bei Bundesligisten pro Winter auf circa 80.000 bis 100.000 Euro kalkuliert.
Umsatzsteuerpflicht
Sollte die wirtschaftliche Tätigkeit in Form der Vergabe von öffentlichen Sportstätten durch das Land Berlin der Umsatzsteuer unterliegen, so wird klarstellend geregelt, dass die Nutzenden die Umsatzsteuer zu tragen haben.
Kostenfreie Nutzungen
Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen für Feriencamps, Workshops oder sonstige besondere Sportangebote durch förderungswürdige Sportorganisationen wird auch weiterhin kostenfrei sein.
Mindestentgelte pro Nutzungstag
Übersteigen die zu zahlenden Beiträge der Teilnehmenden die entstandenen „Unkosten“, so hat der Nutzende ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen. Die SPAN wird dabei Mindestentgelte pro Nutzungstag/Großspielfeld beziehungsweise in pro Nutzungstag/Sporthalle vorgeben.
Die bedeutet auch: Vereine müssen höhere Entgelte einplanen, oder aber das Sponsoring stärken.
Maßstab wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Bei der Überlassung landeseigener Grundstücke mittels Miet- und Pachtverträgen an förderungswürdige Sportorganisationen sind diese nunmehr gehalten, für die letzten drei Jahre ihre Einnahmen und Ausgaben beziehungsweise ihren Gewinn und Verlust auf Verlangen anzugeben und Nachweise vorzulegen. Sofern sie offensichtlich keiner Vergünstigung bedürfen, sind ortsübliche Entgelte mit ihnen zu vereinbaren. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sportorganisation ist mindestens alle fünf Jahre durch die zuständige Vergabestelle zu prüfen. — Insgesamt steigen damit die Anforderungen an eine wirtschaftliche Vereinsführung und eine vorausschauende Finanzplanung.