Mittwoch, 13. Mai 2026
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Newcastle-Krankheit — tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen

Hühnerhaltung

Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Wegen der Ausbreitung der Newcastle-Krankheit hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 12. Mai 2026 sind im gesamten Bezirk Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben bis auf Weiteres verboten.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, auffällige Tierverluste oder deutliche Veränderungen der Legeleistung beziehungsweise Gewichtszunahme unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden.

Hintergrund ist das anhaltende Ausbruchsgeschehen der Newcastle-Krankheit im Land Brandenburg. Die hochansteckende Viruserkrankung betrifft insbesondere Hühner und Puten und kann zu erheblichen Tierverlusten führen.

Weitere Informationen:

Amtliche Bekanntmachungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick

Friedrich-Loeffler-Institut: WOAH, FAO und Nationales Referenzlabor für Newcastle-Krankheit (ND)