Rettungsdienstgesetz in Berlin wird reformiert
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der letzten Sitzung am 7.3. die Reform des Rettungsdienstgesetzes in 1. Lesung beraten. Die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport plant, eine umfassende Reform des Rettungsdienstgesetzes (RDG) vornehmen. Die Effizienz und Flexibilität der Notfallrettung in der Hauptstadt soll verbessert werden und eine bessere Versorgung
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