Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche vom 20. bis 24. Januar 2025 (4. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit insgesamt fünf Bäume fällen.
Die Liste mit dem Begründungen ist in der Pressemitteilung von 17.01.2025 aufgeführt.
Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche vom 20. bis 24. Januar 2025 (4. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit insgesamt fünf Bäume fällen.
Die Liste mit dem Begründungen ist in der Pressemitteilung von 17.01.2025 aufgeführt.