Dienstag, 16. April 2024
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Baumfällungen im Oktober

Baumfällung

Das Straßen- und Grünflächenamt muss ab dem 14.10.2019 aus Gründen der Verkehrssicherheit wieder zahlreiche Bäume fällen. Die betroffenen Bäume sind in der Pressemitteilung vom 10.10.2019 aufgeführt.

Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch den Tatbestand einer Legalausnahme gem. § 39 Abs.5 Satz 2 Nr.2 BNatSchG geprüft und gegeben, da ein öffentliches Interesse besteht und die Verkehrssicherheit weder auf andere Weise noch zu anderer Zeit gewährleistet werden kann.