Beschäftigung von Honorarkräften in Lehre, Kunst & Kultur und Medien
Berlins Musikschulen stehen in großer Gefahr, ihren Auftrag nicht mehr ausführen zu können. Das sogenannte „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichts setzt neue Bedingungen für die Beschäftigung von Lehrkräften und für die Frage der Scheinselbstständigkeit. Dabei geht es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit an einem Institut/an einer Musikschule
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