Donnerstag, 25. April 2024
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Sichere Schulwege — das Ordnungsamt verstärkt seine Kontrolldienste

Sicher zur Schule mit Helm

Seit den Schulöffnungen ab 22.02.2021 ist der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick wieder verstärkt unterwegs, um an neuralgischen Punkten zu kontrollieren und Verkehrsteilnehmende zu sensibilisieren.
Die Dienstkräfte des AOD stellten vor einzelnen Schulen in Stoßzeiten zum Teil problematische Verkehrssituationen fest, gleichzeitig mehrere Eltern mit ihren Fahrzeugen Schülerinnen und Schüler zur Schule bringen.

Die Mitarbeitenden des AOD achten dabei auch immer die Einhaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Im Zuge der Kontrollen zur Schulwegsicherung viele Verstöße gegen die Schutz- und Hygieneregeln zu beobachten. Dies betraf vor allem größere Menschenansammlungen bzw. einzelne Gruppenbildungen auf Gehwegen vor dem Schulgelände, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde. Der AOD wies die betreffenden Personen auf die geltenden Regelungen hin. Diese zeigten sich jeweils einsichtig, sodass keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden mussten.

Ergänzende Hinweise zur Schulwegsicherung:
Das Ordnungsamt regt grundsätzlich an, wenn möglich auf das „Elterntaxi“ zu verzichten und Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Dies entlastet nicht nur die Verkehrssituation vor den Schulen, sondern kann auch dazu beitragen, die Kinder hinsichtlich ihrer Fähigkeiten im Straßenverkehr und ihres Risikobewusstseins zu fördern.

Sichere Schulwege in Köpenick
Die Redaktion der Treptow-Köpenick Zeitung empfiehlt Eltern und Kindern das gemeinsameVerkehrsicherheitstraining anhand von Schulwegplänen, die seit 2013 für alle Schulen erarbeitet wurden.

Jugendverkehrsschule geschlossen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie bleibt die Jugendverkehrsschule Treptow-Köpenick (An der Wuhlheide 193) ab dem 06.11.2020 vorerst bis auf Weiteres geschlossen.

Information zum Radfahren gemäß § 2 Absatz 5 StVO
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen (Benutzungspflicht); ältere Kinder bis zum 10. vollendeten Lebensjahr können mit Rädern die Gehwege benutzen (Benutzungsmöglichkeit). Rad fahrende Kinder dürfen bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Rad begleitet werden. In diesem Fall muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden.