Samstag, 03. Mai 2025
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Grillverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemaliges Flugfeld Johannisthal

Grillverbot

Das Grillen auf den Flächen des ehemaligen Flugfelds Johannisthal (Landschaftsschutzgebiet) ist ab 9.6.2023 bis auf Weiteres verboten.

Das öffentliche Interesse am Erhalt und dem Schutz des Landschaftsschutzgebietes, dem Schutz und der Gesundheit der Anlagenbesucher*innen und aller vor Ort lebenden Tiere sowie von Sachgütern überwiegt hier das individuelle Interesse am privaten Grillvergnügen.

Das Verbot gilt so lange, bis sich die Wetterlage substantiell ändert und die Bedingungen ein gefahrloses Grillen wieder möglich machen, sodass zu gegebener Zeit eine offizielle Aufhebung des Grillverbots erfolgen kann.
Verstöße gegen das Grillverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach § 56 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 2 NatSchG Bln in Verbindung mit der Schutzgebiets-VO mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.

Weitere Informationen:

Allgemeinverfügung – Grillverbot im ehemaligen Flugfeld Johannisthal