Trotz erheblicher denkmalrechtlicher Vorbehalte soll im historischen Dorf Müggelheim ein Ersatzbau für die bisherigen Gasdruckregelanlage errichtet werden. Der Vorhabenträger Netzgesellschaft NBB macht die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung als Grund für den Neubau geltend.
Die geltende Erhaltungsverordnung „Dorfkern Alt-Müggelheim“ machte eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Im Baugenehmigungsverfahren wurden daher die Untere Denkmalbehörde, die Stadtplanung als auch der Fachbereich Tiefbau beteiligt. Letztlich wurde dem Ersatzneubau der Ortsdruckregelanlage die Baugenehmigung erteilt.
Betonfundament wurde schon errichtet. Doch der Baukörper mit den Maßen drei x acht Metern und 2,5 Metern Höhe macht viel Ärger. Die Müggelheimer sind mit Recht um das historische Ortsbild besorgt, das auch einen „touristischen Wert“ hat.
Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte gegen die Baumaßnahme interveniert, stellte aber in der Gesamtabwägung seine Bedenken zugunsten der öffentliche Belange der Infrastrukturversorgung zurück.
Inzwischen wird hinter den Kulissen um eine bessere Lösung gerungen, nachdem Bezirksbürgermeister Oliver Igel das Verfahren an sich gezogen hat.
In Gesprächen mit dem Vorhabenträger wird nach einer Alternativ-Lösung gesucht.
In der letzten Pressemeldung vom 8.7.2020 heißt es: „Das Bezirksamt begrüßt, dass die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) ihre Bereitschaft erklärt hat, nochmals grundsätzlich über einen anderen Standort für eine Gasdruckstation zur Versorgung Müggelheims nachzudenken und dazu ein Gespräch mit dem Bezirksbürgermeister und dem Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung zu führen. Sollte sich ein entsprechend geeigneter Standort, möglicherweise auch gänzlich außerhalb des Ortskerns von Müggelheim finden, bestünde zumindest mittelfristig die Möglichkeit, das gewohnte und geschützte historische Ortsbild wiederherzustellen.“