Baumfällungen 8. -12. September 2025
Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche vom 8. September bis 12. September 2025 (37. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit eine ganze Reihe Bäume fällenDer Tatbestand einer Legalausnahme gem. § 39 Abs.5 Satz 2 Nr.2 BNatSchG wurde geprüft und festgestellt. Es besteht ein höherrangiges öffentliches Interesse, die unumgängliche Verkehrssicherheit
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