Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche vom 23. bis 27. März 2026 (13. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit in Grünau eine Pappel, einen Ahorn und eine Ulme Bäume fällen. Die Liste mit der Pressemitteilung vom 20.03.2026 veröffentlicht worden.
Die rechtliche Ausnahme wurde gem. § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG ist geprüft.
Baumfällungen in der Woche vom 23. bis 27. März 2026
Baumfällung: Stammholzabschnitte - Foto: Pixabay
