Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick hat aus aktuellen Anlaß erneut auf die seit 17. März 2021 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Bezirk hingewiesen.
Der Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 bei einer tot aufgefunden Möwe im Müggelsee hat dazu veranlaßt, die Hinweise zu erneuern.
Bereits am 27. Januar 2022 war in Lichtenberg der erste Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel in dieser Saison nachgewiesen worden. Nachdem der Subtyp H5N1 nun auch in Treptow-Köpenick durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt wurde, haben die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten mehrerer Berliner Bezirke tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen.
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind deshalb im gesamten Bezirk in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 16. März 2022 befristet, über das weitere Vorgehen wird nach einer erneuten Risikoanalyse entschieden.
Weitere Informationen sind der aktuellen Pressemeldung vom 17.02.2022 zu entnehmen.