Donnerstag, 11. September 2025
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Stromausfall nach über 60 Stunden behoben

Stromstecker

Der rund Stromausfall aufgrund eines zivilisationsfeindlichen Anschlags auf zwei Strommasten in Johannisthal wird heute abend behoben.

Stromnetz Berlin meldet dazu: Wiederversorgung: „Dafür wird der Strom – ähnlich wie bei einem Wechsel des Steckers zu einer anderen Steckdose – für einige Minuten kurz unterbrochen. Das ist notwendig, da nur so die erforderlichen Umschaltmaßnahmen technisch umgesetzt werden können.“

Tagsüber waren in Treptow-Köpenick noch rund 13.700 Kund*innen unversorgt. Stromnetz hatte zur Überbrückung der beiden Masten eine Zwischenlösung geschaltet, die bis heute 4:32 Uhr viele Kunden wieder an das Netz brachte.
Die Notrufnummern 110 und 112 in Berlin und Dahme-Spreewald waren teilweise nicht erreichbar.

Katastropheneinsatz-Teams haben gute Arbeit geleistet

Die am 9. September eingerichteten Notrufannahmepunkte der Berliner Feuerwehr wurden aufgrund der derzeit ruhigen Lage reduziert. Diese Standorte bleiben heute und über Nacht bestehen:

  • Semmelweisstraße 83, 12524 Berlin – FF 5330
  • Schönefelder Chaussee / Wegedornstraße, 12524 Berlin – Straßenkreuzung
  • Ehrenfelder Platz, 12524 Berlin – Platz
  • Oberspreestraße 37, 12493 Berlin – Parkplatz
  • S-Bahnhof Spindlersfeld, 12555 Berlin – Vorplatz
  • Eisenhutweg / Straße am Flugplatz, 12487 Berlin – Parkplatz

Parallel dazu werden von den vier bezirklichen Betreuungsstellen zwei Standorte geschlossen.
Erhalten bleiben die stärker frequentierten Anlaufstellen:

  • Mohnweg 20 – Grundschule
  • Hans-Schmidt-Straße – Merlitzhalle

Damit ist sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem hohen oder besonderen Unterstützungsbedarf weiterhin gut versorgt werden.

Betriebe mit kühl- und tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln

Mit Pressemitteilung vom 11.09.2025 warnt das Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, davor Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, deren Kühlkette unterbrochen wurde.

Tipp: Bei einem Stromausfall kommt die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden an Tiefkühlgut und Lebensmitteln auf, falls eine Zusatzdeckung für „Stromausfallschäden“ wurde.

Verbraucher sollten einen Schaden auf jeden Fall dem Netzbetreiber melden, wobei die Schadenshöhe auch nachträglich noch beziffert werden kann.

Zudem können nach Stromausfällen Netzüberspannungen auftreten, wodurch wiederum Schäden an Haushaltsgeräten entstehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass Netzbetreiber für Überspannungsschäden grundsätzlich haften. Geschädigte Verbraucher können somit Schadensersatz vom Netzbetreiber verlangen. — Bei Anschlägen ist derzeit keine Haftung geregelt, dies ist ein noch offenes Thema.

Weitere Informationen:

www.stromnetz.berlin