Das Straßen- und Grünflächenamt muss in der Woche vom 8. September bis 12. September 2025 (37. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit eine ganze Reihe Bäume fällen
Der Tatbestand einer Legalausnahme gem. § 39 Abs.5 Satz 2 Nr.2 BNatSchG wurde geprüft und festgestellt.
Es besteht ein höherrangiges öffentliches Interesse, die unumgängliche Verkehrssicherheit kann nur durch Beseitigung der Gefahr hergestellt werden.
Die Liste ist in der Pressemitteilung vom 9.9.2025 veröffentlicht.